Ärzten wird zurzeit vorgeworfen, dass sie nicht das Beste für ihre Patienten veranlassen würden, sondern dass ihre Entscheidungen maßgeblich davon abhängen, womit sie das meiste Geld verdienen können. Dies würde in einigen Fällen durch die Ausnutzung von Rege-lungslücken möglich werden.
Selbstverständlich wäre ein solches Verhalten eines Arztes, welcher nicht das Wohl des Patienten, sondern wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund stellt, mindestens ethisch verwerflich und rechtlich unzulässig.
Aber leben wir nicht im so genannten Wazland? Patienten haben Anspruch auf das, was wirtschaftlich ausreichend und zweckmäßig ist. Ausdrücklich nicht auf das, was der Arzt zum Wohle des Patienten für das Beste hält. So ist es gesetzlich geregelt.
In den vergangenen Jahren wurde Ärzte durch Regresse und Wirtschaftlichkeitsprüfung, die bis zur Vernichtung ihrer Existenz gehen konnten unter Druck gesetzt, um deutlich zu ma-chen, dass sie zu veranlassen haben, was wirtschaftlich ausreichend und zweckmäßig ist. Dies wurde damit begründet, dass die gesetzlichen Krankenkassen für mehr Leistungen kein Geld zur Verfügung haben. Hier durfte das Wohl des Patienten zurückstehen. Solange die Einsparungen aus diesem Verhalten den Krankenkassen zugute kam, war es wünschens-wert und gesetzeskonform und wurde und wird teilweise unter massiven Druck durchge-setzt.
Die gleichen Personen, die für diese Regelungen verantwortlich sind, Politiker, allen voran Ulla Schmidt, und Krankenkassen beklagen nun den moralischen Verfall in der Ärzteschaft. Wenn nämlich wirtschaftlich ausreichend zweckmäßig nicht den Krankenkassen zugute kommt, sondern dem Arzt, dann ist dies nun völlig unakzeptabel. Allein der Verdacht, dass der Patient nicht in das für ihn optimale Krankenhaus etc. überwiesen würde, da der Arzt möglicherwei-se wirtschaftliche Vorteile durch die Überweisung erlangt hat, führt zu einer Erregungs- und Verdächtigungswelle und zur Verunsicherung der Patienten.
Eine Prämienzahlung soll hier keinesfalls verteidigt werden, aber es soll auf die Verlogenheit von einigen Politikern, Kassenvertretern etc. hingewiesen werden. Das Wohl des Patienten, dass ihnen nun so wichtig ist, trat und tritt in den Hintergrund, wenn die erzielten Einsparun-gen ihnen und nicht dem Arzt zugute kommen.
Wenn niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser Abläufe rationaler gestalten oder wenn niedergelassene Ärzte Kliniken effektiv Arbeit abnehmen, wenn sie dafür investieren müssen, z. B. damit Informationen schneller fließen, dann ist ein Zusatzhonorar durchaus gerechtfer-tigt, solange es angemessen ist. Eine bessere Zusammenarbeit ist auch politisch gewollt, sie spart Geld und dient dem Wohl des Patienten. Aber von keinem Arzt kann erwartet werden, dass er investiert, wenn sich diese Investitionen nicht durch entsprechende Einnahmen amor-tisieren.
Es muss Schluss sein mit der Verlogenheit, die insbesondere in Vorwahlzeiten durchschau-bar ist.
Für derartige Konstruktionen sollte eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die auch den Ärzten und Klinken Rechtssicherheit verschafft, um sie vor einer derartigen Hetzkampag-ne zu schützen.
Ärzten wird zurzeit vorgeworfen, dass sie nicht das Beste für ihre Patienten veranlassen würden, sondern dass ihre Entscheidungen maßgeblich davon abhängen, womit sie das meiste Geld verdienen können. Dies würde in einigen Fällen durch die Ausnutzung von Rege-lungslücken möglich werden.
Selbstverständlich wäre ein solches Verhalten eines Arztes, welcher nicht das Wohl des Patienten, sondern wirtschaftliche Interessen in den Vordergrund stellt, mindestens ethisch verwerflich und rechtlich unzulässig. Hier klicken für den ganzen Artikel »